von Ralf Palandt
"Horror-Thriller" von Europa
BPjS kontra Europa
Die gekürzte Neuauflage
Ein Hörspiel vor der Bundesprüfstelle
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) nimmt
sich auch Hörspiele zur Prüfung und Bewertung vor, wenn ein entsprechender
Antrag vorliegt. Auf der Liste der indizierten Medien finden sich zahlreiche
Sex-Hörspiele, aber auch ein akustisches Werk aus der Grusel-Ecke. Bei
"Larry Brent: Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo" hat das Jugendamt
der Stadt Frankfurt 1986 die Indizierung beantragt. Das Urteil der Bundesprüfstelle
kann unten nachgelesen werden.
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Grusel-Hörspiele erfreuen sich schon seit langem in der Hörspiel-Fan-Szene einer sehr großen Beliebtheit. Ganz oben in der Rangliste liegen die Serien "Macabros", "Larry Brent" und "Dämonenkiller" Sie kamen Anfang der 80er Jahre unter dem Label "Europa" bei der Hamburger Firma "Miller International Schallplatten" heraus. Den Meisten wird das Label "Europa" von unzähligen Märchen- und Karl May-Hörspielen aus ihrer Kindheit her ein Begriff sein. Auf der Suche nach Vorlagen stießen die Macher auf die Dan Shocker-Romane, die damals als Groschenhefte im Bastei- und Zauberkreis-Verlag erschienen und reisenden Absatz fanden. Doch dann, Mitte der 80er Jahre, wurden die Kassetten-Reihen plötzlich eingestellt, obwohl noch weitere Nummern in der Werbung angekündigt worden waren. Vielleicht haben sie sich nicht gut genug verkauft? Vielleicht ist die Indizierung daran schuld, die befürchten lies, daß auch weitere und andere Folgen in einem Verbots-Strudel mitgerissen werden könnten?
"Europa" kündigte die Serien folgendermaßen an: "Selbst Frankenstein zieht sich's rein. Im Banne des Unglaublichen - im fantastischen Krimi-Gruselreich. Wenn ihr unglaubliche Geschichten von Hexen, Geistern und Vampiren liebt, von bösen Magiern, Verbrechern und Menschenfeinden, die auf ebenso fantastische wie tollkühne Weise besiegt werden, wenn ihr Spaß an einem Schuß Übersinnlichkeit und nahezu utopischer Kriminalistik habt: dann sind das hier eure Seiten. (...)" (Miller International Schallplatten-Werbeblatt)
In Andreas Bethmanns Artikel "Horror aus dem Kassettenrrecorder" hört sich das etwas anders an: "Diese Serien waren recht hart. Es wurden Herzen, herausgerissen, Menschen in Säure aufgelöst oder von Zombies zerrissen. Markiert waren die Tapes mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren, welche zu heutiger Zeit mindestens ein 'ab 16 Jahren' hätten, also mit sogenannten Kinderhörspielen gar nichts mehr zu tun haben." (Art of Horror - Das Fan-Magazin über Filmschnitte Ausgabe 19, Aug./Sept. '96. Braunschweig: AB Video-Pro. S. 10)
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Zwar beinhalten die Zauberkreis-Verlag-Romane zum Teil im Impressum die Bemerkung: "Dieser Roman ist unter dem Gesichtspunkt des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften begutachtet worden.", doch die Umsetzung eines Textes in ein Hörspiel verleiht einer Geschichte viel mehr Lebendigkeit. Kein Wunder also, wenn Andreas Bethmann weiter schreibt: "Die eigene fürchterliche Phantasie, die sich aus gesehenen Filmen und vielleicht auch eigenen Ängsten zusammensetzt, wird bei diesen bildlosen Horrorgeschichten dermaßen angeregt, daß man beim Anhören (am besten im dunklen Zimmer) schon das Fürchten bekommen kann." (ebd.) Dabei sollte man aber nicht vergessen, daß es ja Sinn und Zweck von Grusel- bzw. Horror-Geschichten ist, diese Gefühle zu stimulieren.
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Der BPjS-Urteilstext zeigt exemplarisch wie uneinsichtig die beteiligten Parteien mit der Materie umgehen. Zum Einen konstatiert die Bundesprüfstelle: "Die Tonkassette wirkt zweifelsfrei verrohend, weil sie bei dem Zuhörer Aggressionen aufbaut und ihn im Zustand angespannter, latenter Aggressivität hält." Wenn ein Wissenschaftler mit lebenden Menschen experimentiert, gegen ihren Willen und zu deren Schaden, soll man da etwa ruhig bleiben und keine Aggressionen bekommen? Diese (unterstellte) Aggression wäre eine natürliche Gefühlsreaktion auf (akustisch) miterlebtes Unrecht. Wie es aussieht, wenn MitbürgerInnen Zeuge von Unrecht werden und dabei ruhig bleiben, kann man seit langem auf der Straße sehen, wo mündige, erwachsene MitbürgerInnen wegsehen, wenn Rechtsradikale Jagd auf AuländerInnen machen. Die Bundesprüfstelle verteufelt in ihrem Urteil jedwege Aggressionsform als roh, darunter auch Zivilcourage, die ja durch Aggression als Reaktion gespeist wird. Und weiter drängt sich der Verdacht auf, daß die Bundesprüfstelle das Grusel-Gefühl mit Aggressivität verwechselt. Sich Gruseln ist ein Zustand innerer Anspannung, dem sich die Mitmenschen immer wieder mit großer Lust zu ihrem Vergnügen und zu ihrer Entspannung bewußt aussetzen.
Dieser Verdacht bekommt Nahrung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
vom 27. November 1990 (1 BvR 402/87).
Das BVerfG zeigte auf, daß die bloße Zugehörigkeit zu einer
der Personengruppen oder Verbände, die der Gesetzgeber als geeignete Verfahrensbeisitzer
bestimmt, z.B. Kommissariat der deutschen Bischöfe oder Deutscher Städtetag,
ausreicht und Qualifikationen - man könnte an medienspezifische oder pädagogische
Ausbildung und Praxis denken - nicht von Nöten seien, um eine mediale Gefährdung
von Jugendlichen zu erkennen: "Es fehlt damit jeder durchgreifende Grund,
den einzelnen Gruppenbeisitzern einen über die Verbandszugehörigkeit
hinausgehenden Qualifikationsnachweis abzuverlangen." Eine Entscheidung,
die, wie dieser Fall beweist, angezweifelt werden darf.
Und es bemängelte das unzureichende Verfahren zur Auswahl der Gruppenbeisitzer:
"Darüber hinaus hat es zu regeln, wie die einzelnen Beisitzer auszuwählen
sind. Dabei muß angestrebt werden, daß die in den beteiligten Kreisen
vertretenen Auffassungen zumindest tendenziell vollständig erfaßt
werden." Von einer ausgewogenen Präsenz der unterschiedlichen Beisitzer-Gruppierungen
kann im konkreten Fall also auch nicht ausgegangen werden.
Auf der anderen Seite behaupten die Hörspiel-Hersteller: "... die Kassette sich auch jeder Detailwiedergabe von Brutalität und Grausamkeiten völlig enthalte. Von menschenverachtender Schilderung könne nicht gesprochen werden." Jeder Zuhörer/jede Zuhörerin kann das Gegenteil feststellen. Es gibt viele akustische Schilderungen von Brutalität und Grausamkeit, die zum Teil für den Aufbau von Grusel existenziell notwendig sind, aber zum Teil auch über diese Funktion hinausgehen und Selbstzweck werden.
Die Frage "Indizierung: ja oder nein?" ist nicht über die üblichen Schwarz/Weiß-Malereien zu beantworten. Das Beispiel zeigt, daß der Buhmann oft nicht nur auf einer Seite zu suchen ist. Doch die Indizierung hat Wirkung gezeigt. Lange erschienen keine nennenswerten Grusel-Hörspiele mehr. Seit Ende der 90er Jahre versucht nun der Media Master-Verlag unter seinem Maritim-Label u.a. mit seiner Dan Shocker-Reihe "Der Magier" wieder Grusel-Hörspiele zu etablieren. Sie sind hauptsächlich über Internet zu bestellen, da bislang die bekannten Kaufhausketten den Vertrieb abgelehnten. Haben sie Angst vor (über-) eifrigen JugendschützerInnen und der Pflicht, bei Indizierung die Kassetten wieder aus den Regalen nehmen zu müssen?
Nachdem die Europa-Grusel-Hörspiele sich in den letzten Jahren bei Sammlern
so großer Nachfrage erfreuten, legte Europa im Oktober 2000 die Hörspiele
wieder auf. Man kann sie im Internet unter www.europa-klassiker.de bestellen:
"Die Rückkehr der EUROPA Klassiker: Ein akustisches Eldorado für
alle Fantasy-Nerds, SciFi- und Horror-Maniacs, Fans von Hörspiel-Nächten,
Langstrecken-Autofahrer, Zeltlagernde, Tarantino- und Jack Arnold Fans und lichtscheue
Gestalten aller Art. (...) Natürlich mit original Stimmen und original
Illustrationen auf MC und CD."
Doch die Ankündigung verschweigt, daß die Inhalte bearbeitet wurden.
Unter www.reich-des-grauens.de.vu/ von Mirko Hirsch kann man Schnittberichte
mit Kommentaren einsehen. Macabros Teil 1: "Der Fluch der Druidin"
ist die bisher am stärksten geschnittene Macabros-Folge.
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Ein paar Beispiele (die Worte in Schrägschrift fielen der Zensur der Neufassung zum Opfer):
HEXENJÄGER-HELFER THOMAS (reicht dem Meister den "Hexenstecher"): "Hier Meister, UND SCHÖN TIEF, DAMIT WIR SICHER SEIN KÖNNEN."
HEXENJÄGER-MEISTER: "DU KANNST BERUHIGT SEIN. ICH WERDE IHR DEN HEXENSTECHER BIS ZUM SCHAFT IN DIE BAUCHDECKE STOßEN."
HEXENJÄGER-HELFER: "ENDLICH KOMMT BLUT!" (man hört das Geräusch tropfenden und fließenden Blutes)
ERZÄHLER: "Der schwere Ast in der Hand von Charles Clearwater traf.
Kyuna McGullygosh hart gegen den Oberarmknochen, der berstend zu Boden fiel.
WIE EIN BERSERKER DROSCH DER MANN AUF DAS SKELETT EIN, BIS SCHLIESSLICH NUR
NOCH EIN HAUFEN VERFAULTER, GESPALTENER KNOCHEN VOR IHM IN EINER MATSCHIGEN
PFÜTZE LAG."
Unter dem Erzähler ruft Clearwater noch: "GEH WEG!"
Kommentar: Das ist wohl einer der lächerlichsten Schnitte in diesem Hörspiel.
Da wird geschnitten, wie ein Skelett (!) zerschlagen wird - außerdem wird
das Skelett nach kurzer Zeit wieder lebendig...
Durch die Mithilfe weiterer Hörspiel-Fans werden/sollen die Schnittberichte immer aktuell zu den Neuerscheinungen sein.
| Fazit: In meiner Schallplattensammlung befinden sich viele Hörspiel-Fassungen des Märchens "Hänsel und Gretel": Eine alte Frau wird dort grausam bei lebendigen Leibe in einem Ofen verbrannt. Durch diese Selbstjustiz können sich die Kinder vor dem Kannibalismus dieser Frau retten. Die Szenen sind lautstark und erregend spannend umgesetzt. Ein Fall für die Indizierung? |
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Ein Hörspiel vor der Bundesprüfstelle
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S a c h v e r h a l t
1. Die Verfahrensbeteiligte zu 1. [Europa Miller International] vertreibt die Tonkassette "Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo" aus der Serie "Larry Brent" unter der Bestellnummer 5164095. Der Verfahrensbeteiligte zu 2. [Douglas Welbat] hat den Text zu dem Hörspiel verfaßt.
2. Das Hörspiel hat im wesentlichen folgenden Inhalt: Dr. Gorgo, ein exzellenter Chirurg, war schon in jungen Jahren mißgebildet. Er hatte einen schlechten Charakter. Deshalb mochten einige Frauen mit ihm kein Verhältnis eingehen. Diesen Frauen hat er Rache geschworen, die er an deren Töchtern vollstreckt. Er lockt die Kinder in sein Laboratorium, mißbraucht sie zu medizinischen Experimenten. Gehirne und Köpfe werden verpflanzt. Alle Mädchen finden den Tod. Dem letzten Opfer gelingt es allerdings noch, Dr. Gorgo zu erwürgen. Dies läßt Larry Brent, der das Laboratorium mittlerweile aufgespürt hat, ausdrücklich zu.
3. Das Jugendamt der Stadt Frankfurt hat beantragt, die Hörspielkassette "Larry Brent - Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo" in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufzunehmen. In dem Indizierungsantrag weist das Stadtjugendamt darauf hin, daß in der Tonkassette die Töchter der von Dr. Gorgo zurückgewiesenen Frauen auf bestialische Art ermordet, bzw. zu wissenschaftlichen Experimenten mißbraucht würden. So werde das Gehirn des einen Mädchens einem Hund transplantiert, während dem anderen Mädchen den Kopf abgeschnitten werde. Dieser Kopf werde auf einen in Nährflüssigkeit schwimmenden krakenähnlichen Körper verpflanzt. Das Bassin mit dem Mädchenkopf sei so postiert, das es seinerseits zusehen könne, wie dieser Arzt ihren auf dem Operationstisch liegenden Körper mit einem Skalpell verstümmele. Die im Spielverlauf beschriebenen Inhalte seien so grausam, brutal und menschenverachtend geschildert, daß von einer Jugendgefährdung ausgegangen werden müsse.
4. Die Verfahrensbeteiligte zu 1. Hat sich gegen die Listenaufnahme im vereinfachten Verfahren gewandt. Sie führte aus, die Story der Tonkassette sei eine moderne aufbereitete Abwandlung des altbekannten Themas von der "Neuproduktion" eines Menschen durch "Zusammensetzen" von Körperteilen anderer bzw. der Kreuzung von Tier und Mensch. Die Behauptung des Antragstellers, die im Spielverlauf beschriebenen Inhalte würden so grausam, brutal und menschenverachtend geschildert, daß von einer Jugendgefährung ausgegangen werden müsse, sei falsch. Die Ergebnisse des Handelns des Dr. Gorgo seien zwar furchtbar. Die Irrealität dessen Person und seines Erzielen von Gruseleffekten ausgerichteten Handelns blieben aber stets erkennbar, wie die Kassette sich auch jeder Detailwiedergabe von Brutalität und Grausamkeiten völlig enthalte. Von menschenverachtender Schilderung könne nicht gesprochen werden. Dagegen spräche auch, daß Dr. Gorgo das Opfer seiner eigenen Hybris werde. Er gehe an sich selbst zu Grunde. Im Gegensatz zu der Behauptung der Antragstellerin habe die Antragsgegnerin eine Fülle jugendschutzwirksamer Maßnahmen getroffen. Die Tonkassette sei in einer Auflage von 30.000 Exemplaren verkauft worden. Die Verfahrensbeteiligte zu 1. Hat beantragt, über den Indizierungs-antrag in dem Prüfgremium in der Besetzung nach Paragraph 9 Abs. 3 GjS zu entscheiden.
5. Der Verfahrensbeteiligte zu 2. Tritt der Listenaufnahme entgegen. Er hält die Tonkassette nicht für jugendge-fährdend. Er beantragt sinngemäß, den Indizierungsantrag abzulehnen.
6. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den
Inhalt der Prüfakte und auf den der Tonkassette, die Gegenstand des Verfahrens
waren, Bezug genommen. Die Mitglieder des Prüfgremiums haben die Tonkassette
bei normaler Laufgeschwindigkeit in voller Länge gehört. Die Beisitzer
sind mit der Entscheidung in der vorliegenden Fassung einverstanden.
7. Die Tonkassette "Larry Brent - Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo"
war in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufzunehmen. Der Inhalt
der Tonkassette ist offenbar (Paragraph 15a GjS) geeignet, Kinder und Jugendliche
"sozialethisch zu desorientieren" wie der Begriff "sittlich zu
gefährden" in Paragraph 1 Abs. 1 Satz 1 GjS auszulegen ist. Für
jeden Hörer wird klar und zweifelsfrei einsichtig, daß die Tonkassette
verrohend i. S. v. Paragraph 1 Abs. 1 Satz 2 GjS wirkt und Selbstjustiz bejaht.
Die Tonkassette wirkt zweifelsfrei verrohend, weil sie bei dem Zuhörer
Aggressionen aufbaut und ihn im Zustand angespannter, latenter Aggressivität
hält. Dies erreicht die Tonkassette, indem sie den jeweiligen Zuhörer
mit grausamen Gewaltakten konfrontiert. Verletzungshandlungen, die Auswirkungen
von Verstümmelungen bzw. "Operationen" sowie das Leid der Angehörigen
der Opfer werden detailliert inszeniert. In der Nähe von London werden
Leichen von jugen Frauen gefunden; diese sind - so der Inhalt des Tonbandes
- zerstümmelt und die Köpfe fehlen. Eine Mutter muß die Leiche
ihrer Tochter identifizieren; dieser ist ebenfalls das Haupt abgeschnitten worden.
Vor Verzweiflung heult die Mutter erbärmlich. Der Täter Dr. Gorgo
"operiert" einem anderen Mädchen den Kopf ab. Als dieses aus
der Operation aufwacht, sitzt deren Kopf auf einem Wesen mit acht langen Tentakeln;
sie kann dessen Gliedmaßen bewegen. Das Tentakeltier sitzt in einer braunen,
ekligen Flüssigkeit. Der Körper des Mädchens liegt währenddessen
auf dem Operationstisch in der Nähe des Aquariums. Das Kind muß mit
zusehen, wie von ihrem Korpus eine Hand abgeschnitten wird. Die Mutter des verstümmelten
Mädchens ist Schauspielerin im Theater. Während einer Theatervorstellung
wird ihr ein Paket mit der abgeschnittenen Hand der Tochter überreicht.
Die Mutter schreit - für den Zuhörer gut wahrnehmbar - auf und läuft
von der Bühne. Einem anderen Mädchen entnimmt Dr. Gorgo in seinem
Laboratorium das Gehirn. Er verpflanzt dieses in einen Collie. Freigelassen,
führt dieses Tier Larry Brent zu dem Operationsraum. Hier rennt er immer
wieder mit dem Kopf gegen die Wand; Blut und Eiter spritzen. Schließlich
zerplatzt der Hundekopf. Der Indizierungsantrag ist auch deshalb begründet,
weil das Hörspiel Selbstjustiz bejaht. Der Gesetzeshüter Larry Brent
Brent läßt es zu, daß eines der Mädchen, deren Kopf auf
ein Tentakelwesen verpflanzt wurde, den Operateur Dr. Gorgo umbringt. Er billigt
ausdrücklich dessen Ermordung. Er schreitet nicht ein und verhindert das
Erwürgen, er heißt diesen weiteren Mord ausdrücklich gut. Obwohl
er als Gesetzeshüter über das Einhalten von Rechtsvorschriften, insbesondere
des Strafverfahrens, einzutreten hat, billigt er das Umbringen des Täters.
Er läßt Selbstjustiz und persönliche Rache zu. Diese Art der
Darstellung ist geeignet, Kinder und Jugendliche glauben zu machen, in gewissen
Situationen könne man das Recht selbst in die Hand nehmen und zu dessen
sofortigem Vollstrecker werden. Bei dem Maß der Jugendgefährdung
war vom Prüfgremium zu berücksichtigen, daß sich Hörspielkassetten
der vorliegenden Art an Kinder richten. Die Zielgruppe der Tonkassette ist daher
ein Publikum, bei dem in erhöhtem Maße die Gefahr einer sozialethischen
Desorientierung besteht. Daher ist auch zu erwarten, daß das sehr junge
Publikum den irrealen Charakter der Story nicht erkennen bzw. umsetzen und verarbeiten
kann.
8. Ausnahmetatbestände i. S. v. Paragraph 1 Abs. 2 GjS kamen nicht in Betracht. Dafür ist nicht vorgetragen worden. Darüber hinaus war auch kein Anhaltepunkt erkennbar, der auf das Vorliegen eines der Ausnahmebestände schließen ließe.
9. Ein Fall geringer Bedeutung schied wegen dem hohen Verbreitungsgrad der Tonkassetten, die bereits in einer Stückzahl von 30.000 verkauft sind, aus.